Mitgliedschaft
Ordentliche Mitglieder
Will jemand in die Gesellschaft aufgenommen werden, so hat er einen Antrag auf Mitgliedschaft an den Vorstand zu stellen. Dem Antrag sollte eine Empfehlung mindestens eines Mitgliedes beigefügt sein. Für die Aufnahme ist die Mehrheit der Stimmen des Vorstandes erforderlich.
Der Jahresbeitrag beträgt € 130,00.
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Korporative Mitglieder
Es handelt sich hierbei um Vereine oder Gesellschaften, die nach Zustimmung des Vorstandes die Gesellschaftsräume gegen einen festgesetzten Mietbetrag nutzen dürfen. Korporative Mitglieder haben kein Stimmrecht.